Angaben nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV
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Christian Euler führt die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Diese Berufsbezeichnung wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die zuständige Rechtsanwaltskammer (RAK) Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (www.rechtsanwaltskammer-ffm.de) zuerkannt, der er angehört und die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist. Herr
Rechtsanwalt Christian Euler unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen
der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 1.8.1959 (BGBl. I 565) sowie
der Berufsordnung (BORA) vom 1.11.2013 (BRAK-Mitt. 2013, 173 f.) und der
Fachanwaltsordnung (FAO) vom 1.11.2012 (BRAK-Mitt. 2012, 172) der Bundesrechtsanwaltskammer.
Daneben gelten die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen
Union (CCBE-Berufsregeln). Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet
sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004
(BGBl. I S. 718) oder einer Vergütungsvereinbarung (§§ 49b
BRAO, 3a ff. RVG). Sämtliche vorgenannte Rechtsvorschriften sind auf
der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de)
unter der Rubrik Berufsrecht abrufbar.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Gebührenschlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (www.s-d-r.org) der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO). Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Herr Rechtsanwalt Christian Euler unterhält eine diesen Anforderungen genügende Berufshaftpflichtversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (www.ruv.de). Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa. Tätigkeiten über in anderen als in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Kanzleien und Büros sind nicht versichert. |
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